StadtLandKind. | Ausgabe 3/2024

26 Gut zu wissen SCHONMAL DARÜBER Der Digitalverband Bitkom wollte in einer repräsentativen Umfrage wissen, wie gut Eltern in Deutschland über die Rechtelage Bescheid wissen. Die Ergebnisse: Lediglich 26 Prozent gaben an, sie wüssten, wann und unter welchen Umständen man Kinderfotos in sozialen Netzwerken teilen darf. Nur 7 Prozent sagen dies über das Teilen solcher Fotos in Messengern wie WhatsApp. Befragt wurden 1004 Menschen ab 16 Jahren. Unsicherheit herrscht bei 48 Prozent der Befragten bei den geltenden Regeln zum Teilen der Bilder über Messenger-Dienste, 31 sind sich bei Social-Media-Kanälen unsicher. Noch keine Gedanken, was es diesbezüglich für Regeln gibt, haben sich über 30 Prozent der Befragten gemacht. „Niemand sollte unbedarft Fotos der eigenen und schon gar nicht von fremden Kindern über Messenger oder soziale Netzwerke teilen. Wichtig ist in jedem Fall, sich über Regeln und auch langfristige Konsequenzen im Klaren zu sein“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Wer unbedacht auf ‚Teilen‘ klickt, schadet unter Umständen nicht nur dem abgebildeten Kind, sondern begeht womöglich eine Rechtsverletzung, die Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen kann – oder sogar eine Straftat.“ Aber was ist nun eigentlich erlaubt, wenn ich Fotos mit Kindern poste oder weiterleite? Wie Erwachsene auch haben Kinder das Recht am eigenen Bild. Wer Bilder von Kindern teilen oder auf Social-Media-Kanäle veröffentlichen möchte, benötigt die Einwilligung der Erziehungsberechtigten. In der Regel können Kinder ab 14 Jahren dann selbst entscheiden, ob ihr Bild in weitere Hände gelangt. Auch bei größeren Ereignissen wie Schulfesten oder Kindergartenfeiern dürfen, ohne die Einwilligung der Erziehungsberechtigten, keine Bilder von anderen Kindern gepostet oder geteilt werden. Ausnahmen gelten, so heißt es bei bitkom, „wenn Kinderfotos an einen begrenzten Kreis aus Familien- oder Haushaltsmitgliedern gesendet werden, also in einer geschlossenen Gruppe.“ Die Oma darf das Bild aber, rein rechtlich gesehen, nicht ungefragt als Profilbild verwenden. „Bei der Veröffentlichung von Bildern von Kindern muss besondere Vorsicht gelten“, rät Rohleder. „So lassen sich über die Privatsphäre-Einstellungen der Messenger und sozialen Netzwerke Bilder unter anderemmit zuvor ausgewählten Personengruppen oder nur zur einmaligen Ansicht teilen.“ Denn neben den bisher schon bekannten Gefahren wie Cyber-Mobbing, Cyber-Grooming und die Möglichkeit, dass Pädo-Kriminelle an Fotos der eigenen Kinder kommen, birgt auch KI eine neues Gefahrenpotenzial. Dank der Künstlichen Intelligenz können Kinderfotos auch Jahrzehnte später noch konkreten Erwachsenen zugeordnet werden. „Das Netz vergisst nicht – dies sollten sich Erwachsene immer wieder klarmachen. Den Kindern werden die Aufnahmen später möglicherweise sehr unangenehm sein“, so Roheder. Fazit: Kinderfotos nur mit Bedacht und nur mit Erlaubnis einer größeren Öffentlichkeit zugänglich machen. NACHGEDACHT? KINDERGEBURTSTAG, TANZAUFFÜHRUNG, Fotos am Strand oder Ausflug mit dem Kindergarten – mit dem Smartphone werden unzählige Bilder gemacht. Darauf zu sehen ist der eigene Nachwuchs und viele andere Kinder. Und dann wird es kompliziert, wenn man Fotos an Oma und Opa weiterschickt oder auf Social-Media-Kanälen präsentiert. Denn eigentlich ist das rechtlich nicht erlaubt! © Adobe Stock

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