Kindergeld
Kinder bis zum 18. Lebensjahr erhalten monatlich Kindergeld, Kinder, die eine Ausbildung machen bis zum 25. Lebensjahr, Kinder ohne Arbeitsplatz und Ausbildung bis zum 21. Lebensjahr. Zum Jahreswechsel 2018 wurde das Kindergeld monatlich um 2 Euro angehoben. Für das erste und zweite Kind gibt es dann 194 Euro, beim dritten 200 und für jede weitere Kind 225 Euro.Die ab dem 1.1.2018 geltende Kindergeldtabelle gibt’s: hier.
Kindergeld erhalten alle Familien mit Hauptwohnsitz in Deutschland, unabhängig vom Einkommen. Bei getrennt lebenden Eltern erfolgt die Auszahlung des Kindergeldes an den Elternteil, in dessen Haushalt das Kind überwiegend lebt. Anspruch auf Kindergeld können jedoch nicht nur die leiblichen Eltern haben, sondern zum Beispiel auch die Groß-, Pflege- oder Stiefeltern.
Kinderfreibetrag
Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt um 72 auf 4.788 Euro.
Schwangerschaft
Ab 1. Januar 2018 gelten neue Regeln für den Mutterschutz. Das neue Gesetz gilt ab sofort auch für Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen.
Frauen haben künftig auch mehr Mitspracherechte bei ihrer Arbeitszeit. Schwangere können nun entscheiden, ob sie an Sonn- und Feiertagen arbeiten wollen. Schwangere oder Stillende dürfen nicht mehr zwischen 20 Uhr und 6 Uhr arbeiten. Ist die Frau damit einverstanden, kann sie bis 22 Uhr arbeiten.
Alleinerziehende
Minderjährigen Trennungskindern steht ab 1. Januar 2018 laut der neuen Düsseldorfer Tabelle ein höherer Mindestunterhalt zu.
Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss steigt für Kinder unter 12 Jahren um vier, für ältere um fünf Euro im Monat.
Sozialleistungen
Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 409 auf 416 Euro pro Monat. Für Paare erhöht sich der Satz pro Partner um 6 Euro auf 374 Euro. Um 5 Euro erhöht sich die Grundsicherung für 6- bis unter 14-jährige Kinder (auf 296 Euro) und 14- bis unter 18-jährige Jugendliche (auf 316 Euro).
Einführung des dritten Geschlechts
Neben den zwei Kategorien „männlich“ und „weiblich“ muss der Gesetzgeber bis Ende 2018 eine weitere positive Geschlechtsbezeichnung aufnehmen – etwa „inter“ oder „divers“.