„Chancengleichheit beginnt nicht erst in der Schule“

Kinderarmut gilt als eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen in Deutschland. Mehr als jedes fünfte Kind wächst in Deutschland in Armut auf, also  und 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. 30 Prozent der Menschen, die auf die Lebensmittel einer „Tafel“ angewiesen sind, sind Kinder und  Jugendliche. Wer arm ist, kann sich nicht nur nicht das leisten, was andere vielleicht besitzen, sondern kann auch nicht so viel leisten wie andere. Denn Armut begrenzt ein Kinderleben, Armut beschämt und bestimmt den Alltag. Schon lange, aber seit der Corona-Pandemie umso drängender, werden neue sozial- und  familienpolitische Konzepte gefordert.

Sehr geehrte Frau Ministerin Spiegel, unser Thema lautet „Kinderarmut“. Der besseren Lesbarkeit geschuldet, bleiben wir bei dem Begriff arm, der sich in diesem Zusammenhang natürlich nur auf die ökonomischen Bedingungen eines Menschen bezieht. Sie planen die Grundsicherung für Kinder. Wie genau wird sie aussehen und wann kommt sie? Werden mit Inkrafttreten die bisherigen kinderbezogenen Transferleistungen (Kindergeld, Unterhaltsvorschuss…) wegfallen?

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: Das Thema ist mir sehr wichtig, deshalb freue ich mich, dass die Einführung der Kindergrundsicherung im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde. In Deutschland gibt es viele Kinder und Jugendliche, die Unterstützung brauchen, und die wollen wir mit der Kindergrundsicherung erreichen. Dafür werden wir Leistungen wie das Kindergeld, den Kinderzuschlag und das Sozialgeld für Kinder erwerbsloser Eltern bündeln, automatisiert berechnen und auch auszahlen. Das ist ambitioniert und komplex, und – das muss ich ehrlicherweise sagen – das wird etwas dauern. Wir wollen aber von Armut betroffenen Kindern gleichzeitig rasch helfen und werden deshalb so schnell wie möglich einen Sofortzuschlag einführen.

Wird sich die Grundsicherung am Einkommen der Eltern orientieren?  Planen Sie eine sanktionsfreie Unterstützung? Oder sind, abgesehen von der Bedürftigkeit, Bedingungen an den Erhalt gebunden?

Die Kindergrundsicherung soll aus zwei Komponenten bestehen: einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendlichen gleich hoch ist, und einem gestaffelten Zusatzbetrag, der vom Einkommen der Eltern abhängt. Die Details dazu werden in einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe
festgelegt.

13,8 Prozent aller Kinder bundesweit beziehen Grundsicherung (SGB II/Hartz IV/Stand 2020). Das ist eine alarmierende Zahl. Was verbirgt sich dahinter? Und wie lässt sich dieses ungelöste strukturelle Problem angehen?

Entscheidend für das Armutsrisiko von Kindern sind oft Bildung und Erwerbsbeteiligung der Eltern. Ein fehlender oder niedriger Bildungsabschluss, Arbeitslosigkeit, geringfügige oder gar keine Beschäftigung, alleinerziehend zu sein – das sind die häufigsten Gründe für Einkommensarmut von Familien. Entscheidend ist also, dass die Eltern ein ausreichendes Einkommen für sich und ihre Kinder erwirtschaften können. Voraussetzung dafür ist unter anderem eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deshalb müssen wir auch den Ausbau der Kinderbetreuung — auch für Grundschulkinder — weiter fördern. So eröffnen wir Eltern bessere Möglichkeiten, ein ausreichendes Einkommen zu erzielen und nicht von staatlichen Leistungen abhängig zu sein.

Lebt die Gesellschaft auf Kosten der Familien?

Arme Kinder haben arme Eltern. Hinter dieser simplen Gleichung verbirgt sich eine äußerst heterogene Gruppe von Menschen. Das können zwei voll erwerbstätige Elternteile sein mit zwei Kindern. Eine Alleinerziehende mit einem oder drei Kindern … durch Krankheit, Flucht, Todesfälle in ihrer Existenz bedrohte Menschen.  Ihnen allen gemeinsam ist aber: sie bilden – als Familien – die Grundlage der Gesellschaft. Unsere Basis. Sie sorgen für uns. Nun haben aber viele Familien –  verstärkt durch die Erfahrungen der Corona-Zeit – den Eindruck: für uns sorgt niemand. Wir werden nicht gesehen, nicht geschätzt, im Gegenteil: Was wir tun, ist  unser Privatvergnügen und nicht die wertschöpfende Arbeit, die es eigentlich ist. Lebt die Gesellschaft auf Kosten der Familien?

Das würde ich nicht sagen. Tatsache ist aber, dass Familien einen unschätzbaren Beitrag für unsere Gesellschaft leisten und dafür Unterstützung und Anerkennung verdienen. In Pandemiezeiten gilt das noch mehr als sonst. Und die Politik hat ja auch reagiert: So wurden beispielsweise Elterngeld und Kinderzuschlag schnell angepasst und 2020 und 2021 ein Kinderbonus ausgezahlt. Das Geld hat zielgerichtet Kinder in Haushalten mit niedrigem bis mittlerem Einkommen erreicht und den Familien zusätzlichen Spielraum für Ausgaben verschafft. Ziel der Bundesregierung ist, Familien gute Rahmenbedingungen für die Verwirklichung ihrer Lebensentwürfe zu schaffen, sie in ihrer Elternschaft zu unterstützen und durch eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf partnerschaftliche Familien- und Erwerbsarbeit zu ermöglichen. Das zu verbessern, daran arbeite ich.

Müsste der Arbeitsmarkt vielleicht für Eltern umgestaltet werden?

Hier müssen wir in Deutschland tatsächlich noch stärker umdenken: Familien müssen nicht arbeitsmarktkonform sein, vielmehr muss der Arbeitsmarkt familienfreundlicher werden. Da tut sich auch was, denn Unternehmen sind aufgrund des steigenden Fachkräftemangels darauf angewiesen, qualifizierte,
motivierte Beschäftigte zu gewinnen und zu halten. Berufstätige Eltern brauchen neben guten Betreuungsmöglichkeiten flexible Arbeitsbedingungen, um Familie und Beruf gut zu vereinbaren.

Ihre Vorgängerin, Frau Giffey, hat einige „starke“ Gesetze auf den Weg gebracht. Doch das Abrufen staatlicher Familienleistungen ist kompliziert und oftmals auch beschämend. Ein Beispiel. Elternabend in der Klasse meines Sohnes. 7. Klasse, noch in der Vor-Corona-Zeit. Die Klassenfahrt wird besprochen, noch immer fehlt ein Großteil der Anzahlungen für die teure Fahrt. Alle Eltern nicken eifrig und machen sich Notizen. Na klar, wird erledigt … Dann der Kassenwart: „Drei Familien haben das Teil- und Bildungspaket aufgerufen“. Alle Eltern schauen abwesend oder betont munter in die Runde. Das wollte niemand gewesen sein. Armut macht nicht nur unglücklich und krank, sondern Armut beschämt Kinder und Eltern. Wie könnte man diese Hilfen vereinfachen und „selbstverständlicher“ machen?

Der Zugang zu staatlichen Leistungen ist tatsächlich oft eine Herausforderung. Familienleistungen zu beantragen wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern als langwierig und umständlich, in bestimmten Fällen auch als beschämend empfunden. Familien haben zum Beispiel nach der Geburt eines Babys wirklich anderes zu tun als zu Ämtern zu laufen und Anträge auszufüllen. Wir wollen das vereinfachen. Mit ElterngeldDigital und KinderzuschlagDigital bietet das Bundesfamilienministerium schon digitale Antragsmöglichkeiten. Wir wollen aber die Leistung grundsätzlich neu aufsetzen, so dass nach einer einmaligen, einfachen digitalen Beantragung alles automatisch geht. So kann sichergestellt werden, dass auch alle bekommen, was ihnen zusteht – und niemand braucht mehr  Sorge vor dem Gang zum Amt oder einer Stigmatisierung zu haben.

Die meisten Familien haben zwei, drei Arbeitsstellen und müssen dennoch aufstocken und staatliche Hilfe beantragen. Diese Eltern haben neben Arbeit, den Kindern und Haushalt kaum Zeit, sich um ihre eigene Gesundheit, ihr Wohlbefinden oder das berufliche Fortkommen zu kümmern. Die Folgen sind erschöpfte Eltern, gestresste Kinder und sehr viel Druck für alle Seiten. Wie will Ihr Ministerium hier ansetzen?

Viele Familien kennen das nur zu gut: Von allen Seiten kommen Ansprüche und Anforderungen, so dass man manchmal nicht mehr weiß, wo einem der Kopf steht und wie man das alles schaffen soll. Trotzdem: Eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit beider Eltern ist der beste Schutz vor Familienarmut. Was wir daher tatsächlich noch mehr brauchen, sind gute Bedingungen für eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Trotz aller Erfolge der letzten Jahre müssen wir die Instrumente dafür konsequent weiterentwickeln. Da geht es um die Beseitigung von Fehlanreizen für die egalitäre Arbeitsteilung zwischen den Eltern – Stichworte Ehegattensplitting oder Entgeltgleichheit. Wir wollen auch das Elterngeld weiter verbessern. Darüber hinaus brauchen wir Optionen für die gesamte Elternzeit der Mütter und Väter nach dem Elterngeldbezug. Denn immer mehr Eltern halten eine partnerschaftliche Aufgabenverteilung für eine ganz wichtige Perspektive in ihrem Familienleben. So wünscht sich knapp die Hälfte der Eltern mit minderjährigen Kindern eine gleichwertige Teilung von Berufs- und Familienarbeit. Das ist noch immer nicht selbstverständlich und da müssen wir besser werden.

Kinder von alleinerziehenden Elternteilen haben das größte Risiko, arm aufzuwachsen und auch arm zu bleiben. Welche Konzepte könnten Alleinerziehenden aus dieser „Armutsfalle“ helfen?

Rund 30 Prozent der Alleinerziehenden in Deutschland sind nicht erwerbstätig. Hier brauchen wir dringend Verbesserungen. Für viele Alleinerziehende ist eine gute Betreuung durch Kita und Schule entscheidend, denn sie schafft die Möglichkeit, arbeiten zu gehen und stärkt die wirtschaftliche Stabilität. Das eigene Einkommen kann bislang mit staatlicher Unterstützung wie dem Kinderzuschlag, in Zukunft der Kindergrundsicherung, den Bildungs- und Teilhabeleistungen sowie dem Unterhaltsvorschuss und einem steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ergänzt werden. Alleinerziehende, die steuerpflichtig erwerbstätig sind, können zusätzlich noch vom Entlastungsbetrag profitieren, der anlässlich der Corona-Pandemie verdoppelt und verstetigt wurde. Das kam 2020 und 2021 vier von zehn Alleinerziehenden zugute.

Familien mit Kindern sind materiell erheblich schlechter gestellt als Paare ohne Kinder. Muss das Ehegattensplitting abgeschafft werden?

Die neue Bundesregierung will die Familienbesteuerung so weiterentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden. Dafür wollen wir Erwerbsanreize für Zweitverdienende in Familien verbessern und die monatliche Steuerlast fair zwischen den Ehe- bzw. Lebenspartnern verteilen.

Stichwort Bildungsarmut: Der Weg aus der Armut heißt für Kinder und Jugendliche, die Chance auf eine gute Schulbildung. In Deutschland gehören Kinder aus einkommensschwachen Familien zu den größten Bildungsverlierern. Wie sähe der Weg zu einer Chancengleichheit auf Bildung aus?

Nationale und internationale Studien bestätigen leider: Wenn junge Menschen in einem armutsgefährdeten Haushalt aufwachsen, wenn ihre Eltern gering  qualifiziert oder erwerbslos sind, sind die Chancen der Kinder für eine erfolgreiche Bildung eingeschränkt. Das dürfen wir nicht akzeptieren! Chancengleichheit in der Bildung beginnt nicht erst in der Schule, sondern bereits mit der frühen Bildung. Der Ausbau der Kindertagesbetreuung und die Verbesserung der Qualität sind deshalb zentrale Anliegen, die wir konsequent umsetzen müssen.

Der Bund hat in den vergangenen Jahren Milliarden in den Ausbau der Kinderbetreuung gesteckt. Trotzdem haben wir es noch nicht geschafft, den Bedarf an früher Bildung vollständig abzudecken. Wir wollen darum einerseits den quantitativen Ausbau weiterführen. Andererseits müssen wir noch mehr in die Qualität der Angebote investieren. Das ist aber nicht alles: Gemeinsam mit den Ländern werden wir eine Gesamtstrategie entwickeln, um den Fachkräftebedarf für Erziehungsberufe zu sichern. So unterstützt der Bund die Länder dabei, Einrichtungen in belasteten Sozialräumen besser auszustatten, zum Beispiel durch mehr Personal, um individuelle Benachteiligungen von Kindern mit besonderem Entwicklungsbedarf auszugleichen. Auch für die Kinder im Grundschulalter haben wir mit dem ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung einen entscheidenden Schritt gemacht.

Interview: bw // Fotos: Nils Hasenau, sho