Mit dem Auto in zweiter Reihe parken, um kurz die Hemden aus der Reinigung abzuholen, kostet Autofahrer ein Bußgeld von mindestens 55 Euro. Wer noch dazu mit dem Warnblinker auf sein stehendes Fahrzeug aufmerksam macht, zahlt 5 Euro extra. Hätte man den Warnblinker besser nicht eingeschaltet … Und wer sein sechsjähriges Kind allein ins Kino schickt, der Film aber nicht um 20 Uhr vorbei ist, macht sich ebenfalls strafbar! (Ob Kleinkinder allein ins Kino dürfen, erfahren wir an dieser Stelle leider nicht! )
Woher soll man das denn alles wissen? Ganz einfach: Der Taschenanwalt verrät es! Der bekannte Rechtsanwalt Christian Solmecke, dessen YouTube-Kanal Kanzlei WBS 850 000 Abonnenten begeistert, erlebt in seinem Kanzleialltag die verrücktesten Dinge. In seinem Buch behandelt er die wichtigsten, interessantesten und kniffligsten Rechtsfragen, mit denen er im Laufe seiner Anwaltskarriere konfrontiert wurde: von Namensrechten bei der Geburt eines Kindes über Rückerstattungen für eine misslungene Reise bis hin zu Problemen im Arbeitsleben, im Straßenverkehr, beim Scheitern einer Ehe oder in einem Erbschaftsstreit. Vieles gilt es im Alltag zu wissen, einiges zu beachten. Mit dem Taschenanwalt hat man stets die passende Antwort auf alle Fragen parat.
Uns interessiert natürlich besonders die Frage nach der „Rauswurf-Möglichkeit“ des frechen Nachwuchses. So viel sei verraten: Ja, das geht!
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