Der Jahreswechsel hat einige Veränderungen mit sich gebracht. Zum 1.1.2020 sind zahlreiche neue Gesetze in Kraft getreten. Familien mit Kindern sollen so stärker entlastet werden.
Kinderfreibeträge
Die Kinderfreibeträge werden um 192 Euro pro Jahr und Kind erhöht. Der Freibetrag beträgt dann 5.172 Euro im Jahr für zusammen veranlagte Eltern, ansonsten 2.486 Euro je Elternteil. Zusätzlich dazu gibt es einen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Dieser liegt bei 2.640 Euro.
Kinderzuschlag
Zum 1. Januar 2020 sollen beim Kinderzuschlag die oberen Einkommensgrenzen entfallen. Ab diesem Zeitpunkt wird das Einkommen der erwerbstätigen Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, nur noch zu 45 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet.
Kindergeld/Unterhaltsvorschuss
Das Existenzminimum wurde zum Jahreswechsel nach oben angepasst. Der Unterhaltsvorschuss erhöht sich je nach Alter des Kindes auf 165 Euro, 220 Euro oder 293 Euro.
Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle gibt Auskunft über die Höhe des Unterhalts, den der Elternteil bezahlen muss, der/die nicht mit den gemeinsamen Kindern in einem Haushalt lebt – oder diese im „Wechselmodell“ versorgt. Zum Jahreswechsel wurde die Düsseldorfer Tabelle überarbeitet und angepasst, Trennungskindern steht nun mehr Unterhalt zu. Der Elternteil, der den Kindesunterhalt zahlen muss, darf die Hälfte des Kindergelds vom Unterhalt abziehen. Der Selbstbehalt für einen erwerbstätigen Unterhaltszahler beläuft sich ab dem 1. Januar 2020 auf 1.160 Euro. Für einen nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen liegt der Selbstbehalt bei 960 Euro im Monat. Zum Nachrechnen: unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html
Impfpflicht in Kitas und Schulen
Ab dem 1. März 2020 gilt in Deutschland eine Masern-Impfpflicht für Kinder, die in Kindertagesstätten, Schulen, Gemeinschaftseinrichtungen, bei der Tagespflege oder in Flüchtlingsunterkünften untergebracht sind. Eltern müssen vor der Aufnahme nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind. Kinder können ansonsten vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden. Für die Eltern können bei Nichtbeachten bis zu 2500 Bußgeld anfallen.
Kita-Gebühr
Das „Gute-Kita-Gesetz“ erlaubt es vielen Bundesländern, die Elternbeiträge für die Kindertagesstätten zu reduzieren, bzw ganz abzuschaffen.
Baukindergeld
Noch bis Ende 2020 können Familien, die planen ein Haus zu bauen oder eine Wohnung zu kaufen, Baukindergeld beantragen.
Kinderfreibetrag
Der Freibetrag für Eltern wird 2020 weiter angehoben: um 192 Euro pro Kind auf 5172 Euro für zusammen veranlagte Eltern, oder auf 2486 Euro pro Elternteil. Zusätzlich dazu gibt es einen Freibetrag von 2640 Euro für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf.
Mehr unter: bmfsfj.de/bmfsfj/aenderungen-2020-kinderzuschlag-unterhaltsvorschuss-freibetraege/142746
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